Allgemeine Geschäftsbedingungen

Linda Schipp

Autorin und Kommunikatorin

Auf Basis der Empfehlung des Fachverbandes Freier Werbetexter e.V. (FFW)

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die folgenden AGB gelten für sämtliche Leistungen von Linda Schipp (nachfolgend Kommunikatorin). Anders lautenden oder widersprechenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die Kommunikatorin stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Jeder erteilte Auftrag zur Erstellung von Texten, Strategien, Präsentationen oder Konzepten ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. Beauftragung und Vergütung

2.1 Sämtliche Leistungen sind in Schriftform bei der Kommunikatorin in Auftrag zu geben. Gemeinsam mit der Beauftragung muss ein schriftliches Briefing erfolgen, das als Grundlage für die Leistungserstellung dient.

2.2 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt nach individueller schriftlicher Vereinbarung zwischen Kommunikatorin und Auftraggeber. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.3 Werden Texte, Konzepte oder Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Kommunikatorin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Kommunikatorin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen, aber nur, wenn die Kommunikatorin den Auftraggeber vor Erstellung darüber informiert.

2.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.6 Die Kommunikatorin ist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) pflichtversichert. Die Vergütung kann unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 fallen. Bei Auftragsvergabe an die Kommunikatorin ist u. U. eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen sind unter  www.kuenstlersozialkasse.de erhältlich.

3. Künstlersozialkasse

Die berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an die Kommunikatorin als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Die Kommunikatorin stellt dem Auftraggeber zeitnah eine Rechnung. Diese ist ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zahlbar.

4.2 Werden die bestellten Arbeiten zu Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles möglich. Diese erfolgt nach Ermessen der Kommunikatorin nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Kommunikatorin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung, sofern nicht anders besprochen.

4.3 Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen kann die Kommunikatorin Verzugszinsen in Höhe von 8 % (bei Geschäftskunden) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen oder Texten werden nach Zeitaufwand entsprechend der vereinbarten Stundensätze gesondert berechnet, es sei denn, es handelt sich um sachlich begründete Einzelkorrekturen bzw. Nachbesserungen nach konkreten Vorgaben, soweit dies vorher vereinbart ist, und nicht um Autorenkorrekturen.

5.2 Die Kommunikatorin ist berechtigt, die zur Auftragserteilung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Druck, Programmierung o. ä.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm eine entsprechende Vollmacht zu erteilen bzw. er erteilt sie automatisch mit dem Auftrag, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Kommunikatorin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kommunikatorin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind bzw. eindeutiger Bestandteil des Auftrags sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.6 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Belegmuster

6.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Kommunikatorin drei kostenlose Belegexemplare. Sie ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zur Eigenwerbung zu verwenden.

6.2 Die Kommunikatorin ist berechtigt, von digitalen Texten und Konzepten eine digitale Kopie als Beleg zu behalten, bei sich zu archivieren und als Arbeitsprobe zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Die Kommunikatorin verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für sachliche Fehler sowie versehentliche z. B. orthografische oder grammatikalische Unachtsamkeiten, sofern sie nicht auch vom Auftraggeber übersehen wurden und gem. 7.4. in dessen Verantwortung fallen. Für Arbeiten, die unter unzumutbarem Zeitdruck entstehen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

7.2 Außerdem verpflichtet die Kommunikatorin sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Sofern die Kommunikatorin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ihr. Sie haftet nur für eigenes Verschulden gem. 7.1.

7.4 Die Kommunikatorin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Konzepte, Strategien, Darstellungen und andere Leistungen entfällt jede Haftung der Kommunikatorin.

7.6 Die Kommunikatorin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

7.7 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Kommunikatorin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

7.8 Für den Fall der Reklamation ist der Kommunikatorin eine angemessene Nachbesserungszeit zu gewähren.

7.9 Falls eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Kommunikatorin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Kommunikatorin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Kommunikatorin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Kommunikatorin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Kommunikatorin.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.